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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21 B   

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https://dejure.org/2021,54057
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21 B (https://dejure.org/2021,54057)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21 B (https://dejure.org/2021,54057)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - L 2 AS 1372/21 B (https://dejure.org/2021,54057)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21
    Die gegen einen unwirksamen bzw. nicht existenten Beschluss gerichtete Beschwerde ist zur Beseitigung des Scheins einer Entscheidung, die hier durch die Zustellung der beglaubigten Abschrift gesetzt und unterhalten wurde, zulässig (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 143 Rn. 2 a; § 125 Rn 4b, 5a, b, c; s. auch BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B - Rn. 8, juris).

    Sie reicht u.a. deshalb nicht aus, weil ihr nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt (Keller, a.a.O., § 151 Rn. 3a, 4, 4c; BSG, Beschluss vom 17.12.2015, a.a.O. Rn. 9f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - L 6 AS 842/16

    Unwirksamer Beschluss; Beschwerde; Fehlende Unterschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21
    Die Nachholung der Unterschrift ist nicht möglich, da das in § 142 Abs. 1 i.V.m. § 134 Abs. 1 SGG enthaltene Erfordernis der Unterzeichnung zu den Voraussetzungen gehört, damit ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Beschluss überhaupt durch Zustellung an die Beteiligten wirksam werden kann, vgl. § 133 SGG (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2016 - L 6 AS 842/16 B ER, L 6 AS 843/16 B -, Rn. 8ff, juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B ER, Rn. 5, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10

    Einstweilige Anordnung - als Beschluss bezeichnendes Schriftstück - fehlende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21
    Die Nachholung der Unterschrift ist nicht möglich, da das in § 142 Abs. 1 i.V.m. § 134 Abs. 1 SGG enthaltene Erfordernis der Unterzeichnung zu den Voraussetzungen gehört, damit ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Beschluss überhaupt durch Zustellung an die Beteiligten wirksam werden kann, vgl. § 133 SGG (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2016 - L 6 AS 842/16 B ER, L 6 AS 843/16 B -, Rn. 8ff, juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11.11.2010 - L 25 AS 1969/10 B ER, Rn. 5, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - L 7 AS 1111/22

    Begründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung

    Zur Beseitigung des Rechtsscheins eines wirksamen Beschlusses ist - hier - die Beschwerde das statthafte Rechtsmittel (vgl. etwa BSG Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B, Rn. 8, juris, mwN; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 25.10.2021 - L 2 AS 1372/21 B, Rn. 14, juris; aA wohl LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26.02.2013 - L 1 KR 506/12 B ER, Rn. 19 - 21, juris, das jedoch die Feststellung der Wirkungslosigkeit entsprechend § 202 SGG iVm § 269 Abs. 4 ZPO für geboten hält).
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